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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma S-line Messebau

  1. Änderungen oder Ergänzungen der zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von dieser Schriftform.
     

  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle, etc. ) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung des Auftrages  gewährleistet ist.
     

  3. Der Auftraggeber haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der ihm von der S-line Messebau GmbH zur Verfügung gestellten Gegenstände. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist S-line berechtigt, den Neupreis der fehlenden und beschädigten Gegenstände zu verrechnen.
     

  4. Die Firma S-line Messebau GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder das Abhandenkommen von Sachen, die vom Auftraggeber übergeben wurden.
     

  5. Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gelten die gemieteten Gegenstände mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben.
     

  6. Reklamationen jeder Art sind nur vor Messebeginn zulässig.
     

  7. Eine Stornierung des Auftrages ist nur schriftlich möglich. Erfolgt der Zugang der Stornierungserklärung an S-line Messebau bis zu 6 Wochen vor Messebeginn, so beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Entgeltes. Ab 6 Wochen vor Messebeginn beträgt die Stornogebühr 70 % des Entgeltes. Sollte die Stornierung innerhalb einer Woche vor Messebeginn erfolgen, so ist das gesamte vereinbarte Entgelt als Stornogebühr zu zahlen.
     

  8. Für den Fall des Zahlungsverzugs vereinbaren die Vertragsparteien Zinsen von 10% p.a.
     

  9. Angebote und Offerte sind freibleibend! Die Fa. S-Line Messebau GmbH behaltet sich das Recht vor, erst nach eingehender Prüfung vom Auftragseingang die Annahme zu bestätigen oder ohne Angaben von Gründen zurück zu treten.
     

  10. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Ansprüche gegenüber S-line Messebau GmbH gegen deren Entgeltforderung aufzurechnen.
     

  11. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche mit dem Auftrag verbundenen öffentlichen Abgaben zu tragen.
     

  12. Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum von S-line Messebau GmbH.
     

  13. Eine Erstkonzeptlegung ist unentgeltlich und ein Service der S-line Messebau GmbH. Alle weiteren Entwürfe und Aufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Bei Auftragserteilung ist die Erstkonzeptlegung unentgeltlich
     

  14. Die Konzeptlegung ist nur ein ungefährer Designentwurf um Kundenwünsche und Architektur des Messestandes grafisch darzustellen. Bei Auftragserhalt behält sich die S-line Messebau GmbH das Recht vor, diverse Veränderungen für die Montagepläne vorzunehmen.
     

  15. Konzept und Konstruktionspläne sowie Fotos sind geistiges Eigentum der Firma S-line Messebau GmbH und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung zur eigenen Nutzung oder für Dritte nicht reproduziert, abgeändert, ergänzt oder weitergegeben werden.
     

  16. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.

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