AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Firma S-line Messebau
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Änderungen oder Ergänzungen der zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für die Vereinbarung des Abgehens von dieser Schriftform.
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Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen (Pläne, Modelle, etc. ) termingerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung des Auftrages gewährleistet ist.
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Der Auftraggeber haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der ihm von der S-line Messebau GmbH zur Verfügung gestellten Gegenstände. Bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe ist S-line berechtigt, den Neupreis der fehlenden und beschädigten Gegenstände zu verrechnen.
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Die Firma S-line Messebau GmbH übernimmt keine Haftung für allfällige Schäden oder das Abhandenkommen von Sachen, die vom Auftraggeber übergeben wurden.
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Ist der Messestand bei Anlieferung nicht besetzt, so gelten die gemieteten Gegenstände mit dem Abstellen auf dem Messestand als ordnungsgemäß übergeben.
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Reklamationen jeder Art sind nur vor Messebeginn zulässig.
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Eine Stornierung des Auftrages ist nur schriftlich möglich. Erfolgt der Zugang der Stornierungserklärung an S-line Messebau bis zu 6 Wochen vor Messebeginn, so beträgt die Stornierungsgebühr 50 % des vereinbarten Entgeltes. Ab 6 Wochen vor Messebeginn beträgt die Stornogebühr 70 % des Entgeltes. Sollte die Stornierung innerhalb einer Woche vor Messebeginn erfolgen, so ist das gesamte vereinbarte Entgelt als Stornogebühr zu zahlen.
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Für den Fall des Zahlungsverzugs vereinbaren die Vertragsparteien Zinsen von 10% p.a.
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Angebote und Offerte sind freibleibend! Die Fa. S-Line Messebau GmbH behaltet sich das Recht vor, erst nach eingehender Prüfung vom Auftragseingang die Annahme zu bestätigen oder ohne Angaben von Gründen zurück zu treten.
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Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Ansprüche gegenüber S-line Messebau GmbH gegen deren Entgeltforderung aufzurechnen.
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Der Vertragspartner ist verpflichtet, sämtliche mit dem Auftrag verbundenen öffentlichen Abgaben zu tragen.
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Verkaufte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum von S-line Messebau GmbH.
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Eine Erstkonzeptlegung ist unentgeltlich und ein Service der S-line Messebau GmbH. Alle weiteren Entwürfe und Aufwendungen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Bei Auftragserteilung ist die Erstkonzeptlegung unentgeltlich
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Die Konzeptlegung ist nur ein ungefährer Designentwurf um Kundenwünsche und Architektur des Messestandes grafisch darzustellen. Bei Auftragserhalt behält sich die S-line Messebau GmbH das Recht vor, diverse Veränderungen für die Montagepläne vorzunehmen.
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Konzept und Konstruktionspläne sowie Fotos sind geistiges Eigentum der Firma S-line Messebau GmbH und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung zur eigenen Nutzung oder für Dritte nicht reproduziert, abgeändert, ergänzt oder weitergegeben werden.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg. Es wird die Anwendung österreichischen Rechts vereinbart.